Bei der Sportausschuss-Sitzung am 24.10.2024 wurde die Ausschreibung für die Clubmeisterschaft des MSC für das Sportjahr 2025 festgelegt. Die Clubmeisterschaft ist nur für Mitglieder des MSC ausgeschrieben, Mitglieder anderer Ortsclubs und Gäste können an Veranstaltungen teilnehmen, jedoch ohne Wertung der MSC-Clubmeisterschaft.
Die Wertung zur Clubmeisterschaft erfolgt nach Punkten. Bei Motorsportveranstaltungen werden Punkte gemäß ADAC-Formel und zusätzlich zwei Punkte für die Teilnahme vergeben. Funktionäre erhalten bei einer zur Clubmeisterschaft ausgeschriebenen Veranstaltung zwei Punkte. Eine Doppel-Wertung für Teilnahme und Funktionärstätigkeit ist nicht möglich, es wird die größere Punktzahlgerechnet.
Für Monatsversammlungen wird ein Punkt vergeben. Für die Funktionärstätigkeit während der „Central European Rallye 2025“ werden je 1 Punkt pro Tag gutgeschrieben.
Bei Motorsportveranstaltungen wird ein Gesamtergebnis für die Clubmitglieder erstellt, daraus werden die ADAC-Punkte errechnet. Bei Veranstaltungen ohne Klasseneinteilung geschieht dies durch Streichen aller Nichtmitglieder. Erfolgt eine Klasseneinteilung, so wird das Gesamtergebnis aufgrund der ADAC-Punkte in der jeweiligen Klasse einschließlich der Nicht-Clubmitglieder ermittelt, nach diesem Klassement werden die Punkte zur Clubmeisterschaft wie oben beschrieben errechnet.
Bei Punktgleichheit in der Endauswertung der Clubmeisterschaft entscheiden die besseren Platzierungen und die Anzahl der besseren sportlichen Erfolge. Die fünf Sieger erhalten bei der Jahresschlussfeier Ehrenpreise.
Für die Clubmeisterschaft 2025 des MSC Straubing werden folgende Veranstaltungen gewertet:
Gäuboden Rallye-Sprint, nationaler Automobilslalom, Slalom-Meisterschaft auf Gleichmäßigkeit, Kart-Wertungslauf, Oldtimer-Veranstaltung (Bruder Straubinger Classic, Oldtimer-Treffen) und eventuell eine Ersatzveranstaltung, alle Monats-Versammlungen und wie oben beschriebene Funktionärstätigkeiten. Der Sportausschuss kann eventuell Wertungsänderungen vornehmen oder zusätzliche motorsportliche Veranstaltungen in die Wertung aufnehmen. Funktionäre bei der Jugendkart-Veranstaltung erhalten ebenfalls zwei Punkte zur Clubmeisterschaft.
Die Clubmeisterschaft für das Sportjahr 2025 erstreckt sich über den Zeitraum vom 01.12.2024 bis 30.11.2025. Für den Nachweis der Teilnahme an Veranstaltungen und Funktionärstätigkeit ist jedes Clubmitglied selbst verantwortlich. Die Teilnahme bei drei Veranstaltungen als Teilnehmer oder Funktionär ist Voraussetzung für die Qualifizierung zur Clubmeisterschaft.
Sportfahrer-Pokal-Ausschreibung für MSC-Mitglieder
Bei der Sportausschuss-Sitzung am 24.10.2024 wurde für die Vergabe des Sportfahrer-Wanderpokals folgende Ausschreibung festgelegt:
Gewertet werden Motorsport-Veranstaltungen aller Motorsport-Dachverbände (ADAC, NAVC, DMV usw.) in Deutschland und im Ausland, wobei zwischen lizenzfreien und lizenzpflichtigen Sportveranstaltungen unterschiedliche Wertung erfolgt. Für das Sportjahr 2025 werden für jeden Bewerber maximal zehn auswärtige Veranstaltungen gewertet sowie dazu alle clubeigenen genehmigungspflichtigen Motorsportveranstaltungen, die zur Clubmeisterschaft ausgeschrieben sind.
Für die Teilnahme an einer lizenzfreien Veranstaltung wie Clubsportslalom, Motorrad-und Automobilturnier, Orientierungsfahrt, Sternfahrt, Oldtimer-Ausfahrt usw. werden je zwei Punkte vergeben. Wenn der Teilnehmer nach der ADAC-Formel mehr als sieben Punkte erreichen würde, werden zusätzlich zwei Punkte vergeben; beim Erreichen von mehr als 9 Punkte nach der ADAC-Formel werden, zusätzlich 3Punkte vergeben (die maximal erreichbare Punktzahl beträgt also fünf Punkte!).Bei nationalen Veranstaltungen wird zusätzlich ein Punkt, bei internationalen Veranstaltungen bei den Dach-verbänden werden zwei Punkte vergeben. Für die Platzierung werden die Punkte nach der ADAC-Formel addiert. Fahrer und Beifahrer erhalten die gleiche Punktzahl.
Für touristische Veranstaltungen gibt es bei Erhalt von Medaillen oder Plaketten in Gold drei Punkte, in Silber zwei Punkte und in Bronze ein Punkt zusätzlich zu zwei Veranstaltungspunkten. Bei Punktgleichheit entscheidet die bessere Wertung (ADAC-Punkte) und bei weiterer Punktgleichheit die Wertung, bei der beide Fahrer gegeneinander gefahren sind. Bei Punktgleichheit innerhalb eines Teams hat der Fahrer den Vorzug vor dem Beifahrer.
Gewertet werden alle Sportfahrer ab dem 16. Lebensjahr.
Der Wertungszeitraum für den Sportfahrer-Pokal erstreckt sich über das Sportjahr2025 (= 01.12.2024 bis 30.11.2025). Die Teilnahme an Veranstaltungen sowie die Wertung müssen mit offiziellen Ergebnislisten bestätigt werden. Für die Beibringung ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Die Ergebnislisten sind spätestens am 01. November 2025 ohne Aufforderung beim Sportleiter abzugeben.
Der Sportfahrer-Pokal ist als Wanderpokal ausgeschrieben. Er bleibt jeweils ein Jahr beim Gewinner, nach fünfmaligem Erringen oder dreimal in Folge, geht er in seinen Besitz über.
Diese Ausschreibung kann vom Vorsitzenden zusammen mit dem Sportausschuss geändert bzw. verbessert werden. Die Bedingungen zum MSC-Sportfahrer-Abzeichen bleiben unverändert. Sie können beim Sportleiter an den Clubabenden eingesehen werden.
MSC-Sportförderung
Bei der Sportausschuss-Sitzung am 24.10.2024 wurde die Sportfahrerförderung des MSC für das Sportjahr 2025 festgelegt. Auch in diesem Sportjahr werden die aktiven Sportfahrer ab Vollendung des 16. Lebensjahres durch den MSC gefördert (gilt nicht für Kart-Slalom, Abt. Jugend). Voraussetzung ist jedoch, dass die Nennung unter „MSC Straubing“ abgegeben wurde. Wie im Vorjahr soll die Förderung leistungs- und erfolgsbezogen sein. Für die Veranstaltungen werden folgende Zuschüsse gewährt:
Sportförderung erhalten nur Fahrer, die MSC-Clubmitglied sind und im Sportjahr 2025 mindestens drei ganztägige Funktionärseinsätze bei MSC-Veranstaltungen geleistet sowie an mindestens drei Monatsversammlungen teilgenommen haben. Die Sportförderung ist für das Jahr 2025 auf insgesamt 3.500 Euro für alle Sportfahrer zusammen begrenzt. Bei Überschreitung dieser Geldsumme erfolgt bei allen Fahrern ein gleichmäßiger prozentualer Abzug. Die Sportförderung wird erst am Ende des Sportjahres ausbezahlt. In Zweifelsfällen entscheidet die Vorstandschaft am Ende des Sportjahres.
Die Teilnahme an Veranstaltungen sowie die Wertung müssen mit offiziellen Ergebnislisten bestätigt werden. Für die Beibringung ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Die Ergebnislisten sind spätestens am 01. November 2025 ohne Aufforderung beim Sportleiter abzugeben.
Bei einem Austritt während der Saison werden die Sportfahrer nicht mehr für die Sportförderung oder Clubmeisterschaft gewertet.
MSC-Slalom-Clubauto
Der MSC-Straubing stellt Sportfahrern ab dem 16. Lebensjahr ein Clubauto, sowie ein Zugfahrzeug und einen Anhänger zur Teilnahme an Automobilslalom-Veranstaltungen in der niederbayerischen, sowie südbayerischen Meisterschaft zur Verfügung. Hierfür gilt der Beschluss des Sportausschusses vom 24.10.2024.
Kaution:
Vor Beginn der Slalom-Saison ist beim Sportleiter oder der Vorstandschaft eine Kaution in Höhe von 500 € zu hinterlegen. Schüler und Studenten hinterlegen die Hälfte, entspricht 250 €. Am Saisonende, nach Abgabe der Sportfahrerförderung, spätestens 31.12.2025 wird die Kaution bei nicht nennenswerten Schäden in voller Höhe wieder zurückbezahlt. Wenn im Folgejahr von der jeweiligen Person das Fahrzeug wieder genutzt wird, kann die Kaution gleich einbehalten werden.
Startgeld:
Das Startgeld muss spätestens am Mittwoch nach der Veranstaltung (Clubabend)entrichtet worden sein.
- Einzelveranstaltung: U21 = 15 Euro
- Doppelveranstaltung: U21 = 20 Euro
- Einzelveranstaltung: = 20 Euro
- Doppelveranstaltung: = 35 Euro
Wartung und Reparaturen:
Nachfolgende Regelungen gelten für das Rennfahrzeug, den Bus und Anhänger.
!!! Achtung !!!
Aus Sicherheitsgründen ist eine Teilnahme an einem Rennslalom mit dem Clubauto nicht möglich .
Kraftstoffkosten:
Der MSC-Straubing übernimmt die Kraftstoffkosten für das MSC Slalom Clubauto. Die Kraftstoffkosten für den MSC-Bus müssen von den Teilnehmern selbst getragen werden.
Fahrtenbuch:
Das im Bus befindliche Fahrtenbuch muss aus organisatorischen und steuerlichen Gründen vollständig und ordentlich ausgefüllt werden. Es beinhaltet:
1. Name der Veranstaltung
2. Datum der Veranstaltung
3. Uhrzeit von/bis
4. Kilometerstand vor der Abfahrt
5. Kilometerstand bei der Ankunft
6. Unterschrift des Fahrers mit Angabe des vollen Namens